Ihre Flugerlaubnis und die damit verbundene medizinische Tauglichkeit sichert Ihnen Ihr regelmäßiges Einkommen und somit Ihren Lebensstandard.
Gerade als Flugbegleiter/-in sind Sie dem besonderen Risiko der Fluguntauglichkeit ausgesetzt. Solange Sie aber „lediglich fluguntauglich“ und nicht berufsunfähig sind, können Sie nach gesetzlichen Bestimmungen auf jede andere Tätigkeit verwiesen werden.
Unser Produktgeber benötigt keine Anschrift in Deutschland bzw. eine Bankverbindung. Sie können innerhalb der Europäischen Union wohnen und arbeiten; der Versicherungsschutz besteht weltweit.
Ihre Fluglinie darf nicht auf der „schwarzen Liste“ stehen.