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Die Berufsunfähigkeits (Fluguntauglichkeits)-Versicherung für Flugbegleiter

Ihre Flugerlaubnis und die damit verbundene medizinische Tauglichkeit sichert Ihnen Ihr regelmäßiges Einkommen und somit Ihren Lebensstandard.

Gerade als Flugbegleiter/-in sind Sie dem besonderen Risiko der Fluguntauglichkeit ausgesetzt. Solange Sie aber „lediglich fluguntauglich“ und nicht berufsunfähig sind, können Sie nach gesetzlichen Bestimmungen auf jede andere Tätigkeit verwiesen werden.

Dieses Risiko haben wir erkannt und minimiert.

Unser Angebot überzeugt durch erstklassige spezielle Bedingungen

Darüber hinaus gelten noch die folgenden Leistungspunkte:

Was ist zu beachten?

Unser Produktgeber benötigt keine Anschrift in Deutschland bzw. eine Bankverbindung. Sie können innerhalb der Europäischen Union wohnen und arbeiten; der Versicherungsschutz besteht weltweit.

Einschränkungen

Ihre Fluglinie darf nicht auf der „schwarzen Liste“ stehen.

Sie wollen mehr Informationen?

Dann können Sie alle Unterlagen hier herunterladen oder Sie nehmen einfach Kontakt mit uns auf.

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