Die Berufsunfähigkeits (Fluguntauglichkeits)-Versicherung für Flugbegleiter
Ihre Flugerlaubnis und die damit verbundene medizinische Tauglichkeit sichert Ihnen Ihr regelmäßiges Einkommen und somit Ihren Lebensstandard.
Gerade als Flugbegleiter/-in sind Sie dem besonderen Risiko der Fluguntauglichkeit ausgesetzt. Solange Sie aber „lediglich fluguntauglich“ und nicht berufsunfähig sind, können Sie nach gesetzlichen Bestimmungen auf jede andere Tätigkeit verwiesen werden.
Dieses Risiko haben wir erkannt und minimiert.
Unser Angebot überzeugt durch erstklassige spezielle Bedingungen
- Absicherung von Verlust von Augen, Stimme, Gehör und bestimmter Gliedmaßen und/oder Berufsunfähigkeit
- durch Unfall und/oder Krankheit und Unfalltod.
- Absicherung auch ohne Unfalltod und als Tagegeldabsicherung möglich.
- Versicherungsschutz bis zum 67. Lebensjahr möglich! Der Vertrag verlängert sich von Jahr zu Jahr und kann von beiden Seiten zur jeweiligen Hauptfälligkeit angepasst werden.
- Verzicht auf die Verweisung. Das heißt: Eine anderweitig ausgeübte Tätigkeit nach der Berufsunfähigkei/Fluguntauglichkeit wird nicht auf die Einmalzahlung angerechnet und es wird nicht auf andere Berufe und Kenntnisse verwiesen.
- Einmalzahlung - keine monatliche Rente, die evtl. entfallen kann!
- Einheitlicher Beitrag für Mann und Frau. Als Risikobeitrag wird dieser jeweils altersabhängig festgesetzt.
- Mit unserem SFR-Tarif können Sie Ihren Beitrag ab dem 2. Versicherungsjahr um 20% reduzieren!
Darüber hinaus gelten noch die folgenden Leistungspunkte:
- Weltweiter Versicherungsschutz.
- Erweiterte Kriegsklausel (Bundeswehr-, Polizei-, und UNO-Einsätze).
- Sehr kundenfreundliche Antragsfragen.
- Keine überraschenden Klauseln.
- Jährliche Abfrage der Versicherungssumme und der medizinischen Gegebenheiten, um eine Über- oder Unterversicherung auszuschließen.
- Sie können Ihr 5-faches Jahreseinkommen versichern; max. EUR 5.000.000.
- Der Versicherungsschein kann in Deutsch oder Englisch ausgestellt werden.
- Sie können die Beiträge jährlich, halb-, vierteljährlich oder monatlich entrichten. Bei den Letztgenannten allerdings mit einem Bearbeitungszuschlag.
Was ist zu beachten?
Unser Produktgeber benötigt keine Anschrift in Deutschland bzw. eine Bankverbindung. Sie können innerhalb der Europäischen Union wohnen und arbeiten; der Versicherungsschutz besteht weltweit.
Einschränkungen
Ihre Fluglinie darf nicht auf der „schwarzen Liste“ stehen.
Sie wollen mehr Informationen?
Dann können Sie alle Unterlagen hier herunterladen oder Sie nehmen einfach Kontakt mit uns auf.