Ihre Lizenz und die damit verbundene medizinische Tauglichkeit sichert Ihnen Ihr regelmäßiges Einkommen und somit Ihren Lebensstandard.
Gerade als Verkehrsflugzeugführer sind Sie dem besonderen Risiko des Lizenzverlustes ausgesetzt. Solange Sie aber lediglich “fluguntauglich“ und nicht berufsunfähig sind, können Sie nach gesetzlichen Bestimmungen auf jede andere Tätigkeit verwiesen werden.
Unsere Produktgeber benötigen keine Anschrift oder Bankverbindung in Deutschland. Sie können innerhalb der Europäischen Union wohnen und arbeiten; der Versicherungsschutz besteht weltweit.
Flugschüler können ebenfalls ab Beginn der Ausbildung versichert werden! Wir decken hier die Ausbildungskosten auf Basis einer Ausbildungskostenversicherung ab.
Ihre Fluglinie darf nicht auf der „schwarzen Liste“ stehen.